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AWO Unterbezirk Hagen - Märkischer Kreis | Stabstelle Kinderschutz

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Stabstelle Kinderschutz

Stabstelle Kinderschutz / Koordination InsoFa

Die Stabsstelle Kinderschutz übernimmt im AWO Unterbezirk Hagen – Märkischer Kreis eine zentrale verantwortliche Fachaufgabe zur Sicherung, Steuerung und Weiterentwicklung des Kinderschutzes in den Kindertageseinrichtungen.

Sie berät und begleitet Leitungen, Teams und Bereichsleitungen im Rahmen des gesetzlichen Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII sowie der fachlichen Beratung und Begleitung nach § 8b SGB VIII. Dabei unterstützt sie insbesondere bei Verdachtsfällen, fachlichen Einschätzungs- und Entscheidungsprozessen sowie bei der verbindlichen Umsetzung trägerinterner Verfahrenswege.

Klare Handlungsabläufe, transparente Zuständigkeiten und abgestimmte Kommunikationswege helfen den Einrichtungen dabei, in belastenden Situationen sicher, strukturiert und verantwortungsvoll zu handeln. Gleichzeitig stärkt die Stabsstelle die Handlungssicherheit im Umgang mit Meldepflichten, Dokumentation, Beteiligung, Beschwerdeverfahren und der Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Landesjugendamt und weiteren Kooperationspartnern.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der fachlichen Weiterentwicklung institutioneller Schutzkonzepte auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des SGB VIII, des KKG, des Landeskinderschutzgesetzes NRW, des KiBiz NRW, des BGB, des Grundgesetzes sowie der UN-Kinderrechtskonvention. Dazu gehören die Stärkung von Kinderrechten, Beteiligungs- und Beschwerdestrukturen, die Begleitung von Risiko- und Potenzialanalysen sowie die Sicherung fachlicher Standards im pädagogischen Alltag.

Darüber hinaus entwickelt, organisiert und begleitet die Stabsstelle Schulungs- und Qualifizierungsangebote rund um den Kinderschutz. Diese dienen der Sensibilisierung von Leitungen und Teams, der Stärkung fachlicher Handlungssicherheit sowie der verbindlichen Verankerung von Schutzauftrag, Kinderrechten, Prävention, Intervention und professioneller Haltung im pädagogischen Alltag.

Zur präventiven Qualitätsentwicklung hat Frau Becker zudem das Präventionstool „Kurzcheck Kinderschutz“ entwickelt. Der Kurzcheck unterstützt Einrichtungen dabei, zentrale Schutzfaktoren, mögliche Risiken, Handlungsbedarfe und Entwicklungsfelder strukturiert zu erfassen. Er dient als niedrigschwelliges Instrument zur Prävention und Handlungsaufforderung der Mitarbeitenden in den Einrichtungen.

Darüber hinaus koordiniert die Stabsstelle die InsoFa-Struktur und unterstützt die fachlich abgestimmte Einbindung insoweit erfahrener Fachkräfte. Sie stärkt die Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen, Bereichsleitungen, Trägerverantwortung und externen Stellen. Damit trägt die Stabsstelle Kinderschutz maßgeblich dazu bei, Kinderschutz als verbindliche Qualitäts-, Präventions- und Verantwortungsaufgabe im gesamten Träger zu verankern.

Rechtliche Grundlagen der Fachaufgabe sind insbesondere § 8a, § 8b, § 45, § 47, § 72a und § 79a SGB VIII, das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, das Landeskinderschutzgesetz NRW, das Kinderbildungsgesetz NRW, §§ 1631 und 1666 BGB, Art. 6 GG sowie die UN-Kinderrechtskonvention.

 

Die Fachberaterin Kita unterstützt kombinierte und inklusive Kindertageseinrichtungen dabei, Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf, mit Behinderung oder mit drohender Behinderung in den Kita-Alltag teilhabeoptimiert einzubeziehen. Sie begleitet Leitungen und Teams bei Fragen zu Teilhabe, Förderplanung, Antragsverfahren, Zusammenarbeit mit Eltern sowie bei der Abstimmung mit externen Fachstellen. Ziel ist es, Kinder in ihrer Entwicklung zu stärken, Barrieren im Alltag abzubauen und gemeinsame Betreuung, Bildung und Beteiligung verlässlich zu ermöglichen. Im Mittelpunkt steht das einzelne Kind mit seinen Rechten, Bedürfnissen und Möglichkeiten. Kinderschutz und Inklusion werden dabei zusammen gedacht, weil besonders belastete oder beeinträchtigte Kinder auf klare Schutz-, Beteiligungs- und Teilhabestrukturen angewiesen sind.

 

Durch gezielte Fördermittelakquise trägt die Fachberatung dazu bei, zusätzliche Ressourcen für Inklusion, Kinderschutz, Qualitätsentwicklung und innovative pädagogische Projekte zu erschließen. So werden Einrichtungen darin gestärkt, bedarfsgerechte Angebote weiterzuentwickeln und zukunftsfähige Strukturen für Kinder, Familien und Teams aufzubauen.

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