Kriminaltherapeutische Beratungsstelle
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"Mal angenommen..."
- Kriminaltherapeutischen Angebot:
- Einzel- und Gruppensitzungen zu Risikofaktoren, Schutzfaktoren, Denkmustern und Tatkontexten
- Rückfallprävention:
- Entwicklung individueller Strategieen und Erstellun persönlicher Rückfallpläne
- ASAT®-Trainings:
- Anti-Sexuelle-Aggressivität-Trainings bewährt in der Arbeit mit Täter*innen
- Familien- und Umfeldarbeit:
- Einbeziehung wichtiger Bezugspersonen, wenn sinnvoll und von Ihnen gewünscht
- Risikofaktoren zu erkennen und einzuschätzen
- Strategieen zur Bewältigung von Risikofaktoren zu entwickeln
- Ursachen Ihres strafbaren Verhaltens zu verstehen und zu bearbeiten
- Schutzfaktoren zu erarbeiten und zielführen in Ihr Leben einzubauen
- Soziale und kommunikative Fähigkeiten zu verbessern
- Emotionen bewusster wahrzunehmen und zu regulieren
- Bedürfnisse zu erkennen und alternative handlungswege zu finden
- Persönliche Stärken zu fördern und Schwächen konstruktiv zu handhaben
- Tatbegünstignde Denkmuster und Denkfallen zu durchschauen
Wir arbeiten vorrangig mit erwachsenen Menschen, …
- …die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung begangen haben (z.B. sexuelle Nötigung, Exhibitionismus, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern Besitz / Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen)
- … die befürchten, solche Straftaten zu begehen
Auch angehöreie der o.g. Personen können unser Hilfsangebot nutzen.
- Die Bereitschaft zur deliktorientierten Arbeit
- Der Abschluss eines verbindlichen Behandlungsvertrages
- Die Vorlage relevanter Unterlagen (z.B. Gerichtsurteile, psychiatrische Gutachten etc.)
- Einzelsitzung (50 Min.): 110,- €
- Gruppensitzung (120 Min.): 80,- €
Hinweise:
Zahlungen sind grundsätzlich in Vorkasse zu leisten.
Das Erstgespräch (30 Min.) ist kostenfrei.
Alle Mitarbeitenden verfügen über …
- … ein einschlägiges akademisches Studium
- … spezialisierte Zusatzqualifikationen im Bereich Sexualdelinquenz
- … mehrjährige Erfahrung in der Arbeit mit Swualstraftäter*innen
- … und nehmen regelmäßig an Forbildungen und Supervisionen teil
- Wir arbeiten mit Ihnen, nicht gegen Sie.
- Wir bieten einen geschützten Raum ohne (Vor-)Verurteilung.
- Unser Fokus liegt auf dem Menschen, nicht nur auf der Tat.
- Alle Gefühle sind willkommen: Scham, Angst, Wut, Schuld, Stolz.
- Unser oberstes Ziel: Keine (erneute) Begehung von Straftaten.
FAQ
“ Mal angenommen…“ bietet ein qualifiziertes kriminaltherapeutisches Beratungsangebot für Menschen die Sexualstraftaten begangen haben oder befürchten (erneut) solche zu begehen.
Um (erneute) Taten zu verhindern, werden wir uns im Laufe der Zeit mit Ihrer Biografie auseinandersetzen, ihre persönlichen Risikofaktoren herausarbeiten und mit Ihnen Strategien entwickeln, welche Ihnen helfen können mit diesen in Zukunft besser umzugehen. Ebenso werden wir Ihnen dabei helfen Ihre Stärken, Ressourcen und Schutzfaktoren zu erkennen, zu verbessern und Sie ebenso dabei unterstützen sich in diesem Bereich weiterzuentwickeln.
Wir arbeiten grundsätzlich Lösungsorientiert, halten das Erkennen von Risikopotentialen aber für ebenso wichtig.
Für eine qualifizierte und individuelle Beratung ist es unerlässlich, dass wir uns ein möglichst genaues Bild von Ihrer Lebenssituation machen. Gerade in den ersten Stunden der Beratung werden wir uns daher mit den Themen Biografie, gegenwärtige Lebensumstände (Familie, soziales Umfeld, Arbeit etc.), Umgang mit Emotionen und Krisen, Einstellungen und Erfahrungen zum Bereich Sexualität und auch speziell der Straftat, die Sie begangen haben, oder die Ihnen vorgeworfen wird, beschäftigen.
Hierfür kommen sowohl strukturierte Interviews als auch Fragebögen zum Einsatz.
Gerade die Bereiche Sexualität und Sexualstraftaten sind für viele Menschen mit Begriffen wie „Scham“ und „Schuld“ besetzt.
Um dem entgegenzuwirken, werden Sie bestimmen, ob und in welcher Reihenfolge Sie mit uns über manche Themen sprechen. Sie entscheiden darüber, was Sie uns erzählen und wann Sie es uns erzählen.
Auch wenn es Unterschiede zwischen den o.g. Begriffen gibt, gehen sie dennoch ineinander über, die Grenzen sind fließend. Wir nutzen synonym den Begriff „Beratung“ und „kriminaltherapeutische Beratung“.
Eine Ausnahme bildet hier die „Psychotherapie“.
Wir bieten keine Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) an. Psychotherapie, also die Behandlung psychischer Erkrankungen mit Krankheitswert (z. B. Depression, Angststörungen, Persönlichkeitsstörungen), bleibt approbierten Psychotherapeut: Innen und Ärzt: Innen vorbehalten.
Wenn eine solche Behandlung notwendig erscheint, unterstützen wir Sie bei der Vermittlung an geeignete Fachstellen.
Eventuelle psychische Erkrankungen von Ihnen fließen in unsere Arbeit mit Ihnen ein, werden als möglicher Teil der Kernproblematik berücksichtigt und durch uns beratend thematisiert.
Wir richten uns nach aktuellen und modernsten Erkenntnissen aus dem Bereich der Kriminaltherapie. Unsere Arbeit wird ständig dem aktuellen Stand der Forschung angepasst.
Speziell wenden wir Arbeitsweisen an, die auf den Grundlagen der Verhaltenstherapie und der (Sozial-)Pädagogik beruhen.
Hierbei beruht unsere Arbeit auf zwei Grundpfeilern.
Als den ersten Grundpfeiler sehen wir das „R-N-R“ Prinzip an.
„R-N-R“ steht für „Risk“, „Need“ und „Responsibility“ (Risiko, Bedarf und Ansprechbarkeit).
Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass wir Ihr individuelles Risiko ermitteln, Ihren ebenso individuellen Bedarf (Ihre individuellen Bedürfnisse) herausarbeiten und festlegen, mit welchen speziellen Methoden Sie am besten ansprechbar sind um Ihr individuelles (Rückfall-) Risiko zu senken.
Als zweite Grundpfeiler gilt für uns das „Good Lifes Modell“ (GLM) als maßgebend.
Das GLM geht davon aus, dass alle Menschen im Leben ähnliche Ziele, Primärgüter und/oder Bedürfnisse haben. All unsere Handlungen zielen darauf ab mindestens eins dieser Bedürfnisse zu erfüllen.
Aus Sicht des GLM sind auch Straftaten letztlich der Versuch bestimme Ziele zu erreichen, bestimmte Bedürfnisse zu erfüllen. Wenden Menschen aber Straftaten an, um besagte Ziele zu erreichen, entstehen unweigerlich Schäden. Straftaten schaden anderen Menschen, meistens auch demjenigen der die Taten begeht.
Das GLM hilft dabei Zusammenhänge zwischen Ihrem bisher begangenen Straftaten und Ihren Lebenszielen zu verstehen, und dabei, wie Sie Ihre Lebensziele in Zukunft erreichen können, ohne weitere Straftaten zu begehen.
Grundsätzlich sollten Sie ein Minimum an Bereitschaft mitbringen an sich selbst und Ihrer Problematik zu arbeiten.
Darüber hinaus benötigen wir spätestens zum dritten Gespräch evtl. vorhandene Unterlagen, etwa Gerichtsurteile, psychiatrische Gutachten, Ermittlungsakten etc.
Sollten Sie sich gerade als Beschuldigter oder Beschuldigte in einem Gerichtsverfahren wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung befinden oder wird dies in absehbarer Zeit der Fall sein, benötigen wir von Ihnen eine Schweigepflichtsentbindung für das zuständige Gericht und der Staatsanwaltschaft.
Das Einholen weiterer Schweigepflichtsentbindungen für andere offizielle Stellen behalten wir uns ebenfalls vor.
Grundsätzlich ja, jedoch gibt es Ausnahmen.
Sollten wir während des Beratungsprozesses erfahren, dass Sie einschlägige Straftaten begangen haben, sind wir verpflichtet dies zur Anzeige zu bringen. Wir geben Ihnen in diesem Fall jedoch die Chance, dies Ihrerseits in Form einer Selbstanzeige zu tun, was von den Ermittlungsbehörden bzw. den Gericht im Falle eines Verfahrens zu Ihren Gunsten gewertet werden kann.
Sollte es während oder nach dem Beratungsprozess zu einer Gerichtsverhandlung kommen, zu der eine Mitarbeiter: In der Beratungsstelle als Zeuge oder Zeugin geladen wird, hat diese kein Zeugnisverweigerungsrecht.
Ferner hat die Leitung und alle Mitarbeiter: Innen der Beratungsstelle Zugriff auf Ihre Daten.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, und hängt von Ihren persönlichen (Lebens-) Umständen, Ihrer Bereitschaft zur Mitarbeit und auch Ihrem persönlichen Risiko für die Begehung weiterer Straftaten ab. Sofern wissenschaftlich möglich wird dieses Risiko in den ersten Gesprächen der Beratung mit Ihnen durch ein standardisiertes Verfahren herausgearbeitet und besprochen. Wir gehen von einem Minimum von 30 Gesprächen bei einem geringen Rückfallrisiko aus. Bei einem moderatem oder hohem Risiko liegt der Behandlungsbedarf erfahrungsgemäß bei 100 und mehr Stunden.
Letzten Endes entscheiden Sie darüber, wie lange Sie die Beratung in Anspruch nehmen, aber die Mitarbeiter: Innen der Beratungsstelle haben ein Mitspracherecht dabei, ob Ihre Beratung als erfolgreich abgeschlossen gilt oder nicht.
Die Mitarbeiter: Innen der Beratungsstelle sind staatlich anerkannte Sozialarbeiter: Innen (oder haben einen vergleichbaren Studienabschluss) und sind in speziell für Menschen, die Sexualstraftaten begangen haben, entwickelten pädagogisch/therapeutischen Maßnahmen geschult. Zudem verfügen die Mitarbeiter: Innen über einschlägige, i.d.R. mehrjährige Berufserfahrung.
Es empfiehlt sich mindestens ein Gespräch pro Woche. Ein Gespräch alle 14 Tage wird als Minimum angesehen.
Ja, grundsätzlich dies ist möglich, es sollte aber im Einzelfall mit dem Gericht/der Bewährungshilfe abgeklärt werden. Allerdings erhalten Sie in diesem Fall in aller Regel keine Kostenübernahme durch das zuweisende Gericht, sondern müssen die Kosten für unser Angebot selbst tragen.
Grundsätzlich erfüllt unser Angebot die Standards, die von der Justiz für eine deliktspezifische Therapie vorgesehen werden, auch wenn es sich bei unserem Angebot um keine Psychotherapie handelt. Siehe auch Punkt 2.
Eine Einzelberatung von 50 Minuten kostet derzeit 110,-€.
Eine Gruppenberatung von 120 Minuten kostet derzeit 80,-€
Die Kosten sind vor der jeweiligen Beratungseinheit zu begleichen.
Untersuchungen zeigen, dass bei sexuell assoziierten Verhaltensproblemen und Sexualdelinquenz, sowohl Einzel- als auch Gruppenberatungen gute Ergebnisse erzielen können.
Wir beginnen die Beratung grundsätzlich mit mehreren Einzelgesprächen. Das ermöglicht uns, Sie und Ihre Situation besser kennenzulernen, was in einer sofortigen Gruppensituation nicht möglich wäre.
Die Einzelberatung bietet die Möglichkeit, Ihre individuellen Problemlagen in Ihrer ganz persönlichen Situation zu erörtern und auf Ihre Bedürfnisse einzugehen.
Die Gruppenberatung dagegen bietet die Möglichkeit, von ähnlichen Erfahrungen anderer Gruppenteilnehmer zu profitieren. Wesentlich ist hier auch die Erfahrung, dass es anderen ähnlich geht, wie Ihnen selbst, und dass nicht nur Sie mit diesem schwierigen Problem fertig werden müssen.
Welche Art von Beratung für Sie in Frage kommt oder die bessere Wirkung erzielt, besprechen wir in den ersten Einzelgesprächen.
Eine Verpflichtung zur Gruppenteilnahme besteht nicht.