Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingesetzt – AWO fordert umfassende rechtliche Neuregelung – Lange Wege für betroffene Frauen in der Region

08.03.2023

Um die Zukunft des Paragrafens 218 zum Schwangerschaftsabbruch und die Neuregelung von Themen wie Eizellspende und Leihmutterschaft zu prüfen, hat die Bundesregierung eine Kommission eingesetzt, die diese streitigen Themen in den nächsten Monaten bearbeiten soll.
„Wir sind froh, dass die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin nun endlich ihre Arbeit aufnimmt. Die sich immer weiter verschlechternde Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen hierzulande, die internationalen Negativbeispiele Polen und USA, sollten dazu führen, dass sich Deutschland mit einer menschenrechtskonformen und evidenzbasierten Regulierung in die Riege der Länder einreiht, die sexuelle und reproduktive Rechte als Kern einer geschlechtergerechten Gesellschaft ansehen und absichern“, erklärt dazu AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner.
Die Diskussion über die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen hatte in Deutschland durch die Auseinandersetzung um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche - den Paragrafen 219a StGB - in den letzten fünf Jahren deutlich an Intensität gewonnen und ein Licht auf die völlig unzureichende Versorgungslage bei Abbrüchen in Deutschland geworfen. „Wir erleben in unseren Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen tagtäglich, wie ungewollt Schwangere durch zahlreiche Hürden und die Kriminalisierung von Abtreibung durch den §218 StGB im Zugang zu medizinscher Versorgung behindert werden. Wir begrüßen es deshalb sehr, dass in der Kommission auch Expert*innen für Schwangerschaftsberatung arbeiten werden. Diese Praxis-Perspektive ist für eine Neuregelung unverzichtbar“, erläutert Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstands.
Auch bei der hiesigen AWO, ebenfalls im Bereich der Schwangerschafts-Konfliktberatung aktiv, ist die Versorgungslage Thema: „Es wird immer schwieriger, zeitnah einen Termin bei einer Ärztin oder einem Arzt zu bekommen, um eine Abtreibung vornehmen zu lassen. Die betroffenen Frauen hier in der Region müssen zum Teil lange Wege auf sich nehmen“ erklärt Nicole Neises-Weiler, Bereichsleiterin bei der AWO Hagen-MK.
Die Arbeiterwohlfahrt setzt sich seit ihrer Gründung 1919 für die Verwirklichung der sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen ein. Aus Sicht des Verbandes zählt zur körperlichen Selbstbestimmung auch selbstbestimmte Familienplanung, also die Freiheit, selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und wie viele Kinder ein Mensch im Laufe des Lebens bekommen möchte.

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