Betreuung in den Osterferien von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen)

02.04.2020

Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, muss auch in den Oster-ferien die Betreuung von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig und unab-kömmlich sind, sichergestellt werden.

Hierzu gelten die allgemeinen Regelungen gemäß der Information vom 14.03.2020 und die Aktualisierung vom 20.03.2020.
Zur Umsetzung durch die Träger, bzw. Kindertagespflegestellen gelten die Regelun-gen und Empfehlungen aus den Fachempfehlungen.

Zur Frage der Betreuung über die Osterfeiertage (Karfreitag bis Ostermontag) wird gesondert informiert.

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